25. März 2010 Von admin

Neues Kreditgesetz ab Mitte Juni 2010 soll die Rechte der Kreditnehmer stärken

Gestern wurde im Ministerrat das neue Verbraucher-Kreditgesetz beschlossen, es wird Mitte Juni 2010 in Kraft treten. Kreditnehmer werden in Zukunft mehr Rechte haben, sie sollen genauere Informationen erhalten, vor allem in Hinblick auf die detaillierten Kosten und Bedingungen, sowie die Kredit-Rückzahlungsmodalitäten. Auch das Rücktrittsrecht wird darin verankert sein – der Kunde wird innerhalb von 14 Tagen kostenlos von einem bereits abgeschlossenen Kreditvertrag zurücktreten können. Sollte die Bank nachweislich ihren Verpflichtungen nicht bzw. in unzureichender Form nachkommen, und z.B auch bei Fremdwährungskrediten nicht rechtzeitig auf Risiken hinweisen, dann besteht in Hinkunft die Möglichkeit, daß die Bank gegenüber dem Kunden zur Haftung verpflichtet ist. Das neue Verbraucherkreditgesetz wird nicht nur für Kredite, sondern auch für Leasing-Verträge, Konto-Überziehungen und andere Formen von Ratenzahlungen gelten. Wie lautet Eure Meinung zum neuen Verbraucher-Kreditgesetz? Eine Erleichterung für den Kunden oder wird damit die Eigenverantwortung des Kreditnehmers auf Kreditinstitute abgeschoben?