Land Tirol muss durch Salzstreuung verursachten Schaden an Hausbesitzer zahlen
Interessantes Urteil für Hausbesitzer, deren Häuser nachweislich durch Salzstreuung beschädigt werden: das Land Tirol muss nun nach jahrelangen Gerichtsstreitigkeiten (seit 2006), die bis zum OGH gingen, eine Schadenssumme von 13.000 Euro für Reparaturkosten an einen Hausbesitzer in Gerlos (Zillertal) bezahlen, dessen Hausfassade und Wärmedämmung durch „salziges Spritzwasser“ beschädigt wurde. Sein Haus liegt unmittelbar neben der Strasse. Die Anwälte des Hausbesitzers sehen in diesem Rechtsstreit einen Präzedenzfall, das Land Tirol spricht von einem Einzelfall, der OGH hielt im Urteil fest, daß Tirol nicht für zukünftige Schäden haftbar gemacht werden kann. Entscheidend wird laut Dietmar Tschenett vom Land Tirol auch in Hinkunft sein dass es sich um eine „ortsübliche Salzstreuung“ handelt, d.h. Abweichungen in den Gepflogenheiten der Salzstreuung müssen innerhalb von 3 Jahren beeinsprucht werden. Die Umstellung in Gerlos erfolgte 2003, der Hausbesitzer hatte die Schäden 2005 gemeldet und seine Ansprüche geltend gemacht. Was haltet Ihr von diesem Urteil? Muss man Schäden durch Salzstreuung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit hinnehmen?