3. Februar 2010 Von admin

Einführung der Mindestsicherung in Österreich ab 1. September 2010

Gestern wurde der Plan für die Einführung der BMS (bedarfsorientierte Mindestsicherung, § 15a-Vereinbarung) im Ministerrat endgültig beschlossen. Diese soll 744 Euro pro Person betragen (Auszahlung 12 Mal jährlich, darin enthalten ist ein Wohnzuschuss von 168 Euro) und ab 1. September 2010 gelten. Für 3 Bundesländer wackelt dieser Termin jedoch noch: Oberösterreich, Salzburg und Kärnten werden sie unter Umständen nicht termingerecht umsetzen können.

Sozialminister Hundstorfer zeigt sich zuversichtlich und meinte, dass in diesen Bundesländern dann Nachzahlungen rückwirkend mit 1.9.2010 mit den Betroffenen vereinbart werden müssten. Die Mindestsicherung soll eine Weiterentwicklung des bestehenden Sozialhilfesystems darstellen. Bezieher werden stärker in die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des AMS einbezogen, außerdem sind sie auch krankenversichert (ein großer Vorteil für bisher nicht Versicherte in der Krankenversicherung) und erhalten eine e-Card, was für eine verbesserte ärztliche Versorgung im Bedarfsfall sorgen soll.

Auch für Menschen in Beschäftigungstherapie (Behinderte) soll sie bessere Rahmenbedingungen mit sich bringen. In Österreich werden ca. 270.000 Menschen von der Mindestsicherung profitieren (165.000 Sozialhilfebezieher, 90.000 Notstandshilfe-Empfänger, 15.000 Kinder von Beziehern einer Ausgleichzulage). Nicht von allen Fraktionen kam Applaus. Die FPÖ äußert Bedenken bezüglich „Husch-Pfusch-Aktion“ (genauere Richtlinien, etc.), die Grünen halten die Höhe für zu niedrig, das BZÖ sieht sie als „Sicherung für Faule“. Wie lautet Eure Meinung zur Einführung einer Mindestsicherung für alle?