Arbeiterkammer fordert mehr Klarheit für Bonitätsauskünfte im neuen Verbraucher-Kreditgesetz
Die AK fordert in Hinkunft mehr Klarheit für Bonitätsauskünfte, welche entscheidend für die Vergabe von Krediten und andere Vorgänge (z. B. Handyverträge) sind. Sie hat bei 5 verschiedenen Banken recherchiert, wie diese zu relevanten Daten der Kunden kommen. Dabei gaben die Banken an, daß z. B. Selbstauskünfte, die sogenannte „Schwarze Liste“ (Bankenwarnliste) der Banken, die Kleinkreditevidenz, Kreditauskunfteien und öffentliche Register herangezogen werden, um eventuelle Zahlungsunregelmäßigkeiten und laufende Finanzierungen zur Beurteilung der Bonität eines Kunden heranziehen zu können. Auch die Familiensituation fließt in die Entscheidung mit ein (Anzahl der Kinder, Alter, Familienstand, Art des Wohnsitzes, Beruf, etc.). Mittels dem sogenannte Kreditscoring wird dann die Rückzahlungswahrscheinlichkeit berechnet. Einsicht in das Bonitäts-Prüfungsergebnis wird von den Banken auch den Betroffenen nicht gewährt, es wird dem Antragsteller auf Wunsch jedoch erklärt.
Eine gesetzliche Regelung fehlt. Die AK möchte nun erreichen, daß diesbezüglich neue Regelungen im neuen Verbraucher-Kreditgesetz verankert werden, so z. B. mehr Transparenz für Konsumenten, Klarstellung über die benutzten Datenbanken, Bagatellgrenzen und angemessene Löschfristen, vollständige Information bei Ablehnung sowie eine Schlichtungsstelle für Kreditanfragen. Findet Ihr es gut, wenn es diesbezügliche Regelungen im Gesetz gibt und habt Ihr vielleicht schon einmal eine ungerechtfertigte Ablehnung erhalten?